Prüfung von Leitern und Tritten

(Leiterprüfung)

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016

Die Verwendung von Leitern und Tritten

Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016

Die sogenannte Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) fordert, dass alle Arbeitsmittel – und dazu gehören auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig nach DGUV Information 208-016 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen.

Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern” konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Leiterprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit, denn nur rechtzeitig erkannte Beschädigungen können mögliche Arbeitsunfälle verhindern. Leitern und Tritte müssen jederzeit ohne Beschränkungen genutzt werden können.

Die Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sollte als sogenannte Leiterprüfung durch Sie selbst oder einen geeigneten und zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Handhabung, Anleitungen und Hinweise für Leitern und Tritten
Zudem muss der Arbeitgeber jedoch auch über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 hinaus Anleitungen und Hinweise für seinen Arbeitnehmer herausgeben, die den richtigen und sicheren Umgang mit den von ihm zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten beschreiben.
Nicht nur diese Handlungsanleitungen lassen sich unter anderem auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Erfahrung bringen, es finden sich dort aber auch Empfehlungen und Hinweise, die sich rund um die Prüfung von Leitern und Tritten drehen.

Und: Alle Mitarbeiter und Personen, die die Leitern oder Tritte innerhalb des Betriebes nutzen, müssen regelmäßig mit der sicheren Nutzung von diesen vertraut gemacht werden. Auch hiermit kann ein dafür ausgebildeter Mitarbeiter oder aber ein Fachmann beauftragt werden.

Wie oft sollte eine Prüfung von Leitern und Tritten durchgeführt werden?
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 durchgeführt werden muss. Wie oft und in welchem Ausmaß die Leiterprüfung allerdings stattfinden sollte, das muss wiederum durch eine befähigte Person in Hinsicht auf deren Fachkenntnisse und mit Blick auf die individuellen Betriebsverhältnisse ermittelt und festgelegt werden.
Je nach Leiter und Tritt und auch den vorliegenden Belastungen, kann eine Leiterprüfung also täglich, aber auch wöchentlich notwendig sein. Grundlegend ist hierfür neben der Leiterprüfung ebenso der Arbeitgeber zuständig, dieser kann jedoch einen Fachmann oder einen dazu ausgebildeten Mitarbeiter mit der Ermittlung und der Festlegung der Art, des Umfangs und den Fristen der Leiterprüfung beauftragen.

Die Prüfung und Handhabung von Leitern und Tritten
Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen.
Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind.

Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden?
Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitstellen und benutzen will, muss diese gemäß der DGUV Information 208‑016 regelmäßig geprüft werden.

Häufig benutzte Leitern und Tritte sind:

  • Stehleitern, die frei stehen können und oft eine Plattform besitzen
  • Mehrzweckleitern, die entweder als mehrteilige Schiebeleiter angelehnt oder als Stehleiter benutzt werden
  • Anlegeleitern
  • Rollleitern (in Regalanlagen)
  • Tritte, die weniger hoch sind als Leitern und bis zu vier Stufen haben, darunter Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker oder tonnenförmige Tritte (Elefantenfuß)

Warum wir Ihr Partner zur Prüfung von Leitern und Tritten sind?
Weil unsere Mitarbeiter den erforderlichen Sachkundenachweis, der Sie nach dem ArbSchG §7 „zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ macht und somit zur Leiterprüfung bemächtigt. Wir überprüfen Ihre Leitern und Tritte, geben Handlungsempfehlungen wie z.B. Reparatur oder das entfernen des mangelhaften Betriebsmittels aus dem Bestand.

Folgende Leistungen können Sie von uns erwarten: 

  • Wir legen für Sie die Prüfintervalle von Leitern und Tritten fest (abhängig von der Nutzung)
  • Aufgrund der Prüfintervalle informieren wir sie rechtzeitig über anstehende Prüfungen
  • Wir gewährleisten eine rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
  • Wir erstellen Prüfdokumente für jede einzelne Leiter und Tritt (inklusive Mängeldokumentation)
  • Aufgrund der Mängeldokumentation geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen
  • Wir bringen nach erfolgreicher Prüfung eine Prüfplakette an der Leiter oder dem Tritt an
  • Wenn notwendig bringen wir den erforderlichen Aufkleber mit der entsprechenden  Sicherheits- und Gebrauchsanleitung an

Melden Sie ihre Leitern und Tritte einfach und unkompliziert hier zur jährlichen WARTUNG an:

Kontaktformular Wartung nach DGUV Information 208-016

    Ihre Ansprechpartner für die Wartung von Leitern & Tritten nach DGUV Information 208-016:

    Ihre Ansprechpartner im Außendienst: