Ausbildung zur sachkundigen Person nach DGUV Grundsatz 312-906

Sicherheit beginnt mit Sachverstand – wir machen Sie fit für die Prüfung und Auswahl von PSAgA.

Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein entscheidender Bestandteil der Arbeitssicherheit in vielen Branchen. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, müssen Unternehmer nicht nur die passenden Schutzausrüstungen auswählen, sondern auch deren einwandfreien Zustand regelmäßig prüfen lassen – durch fachkundiges Personal.

In unserer praxisorientierten Schulung qualifizieren wir Sie gemäß DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) zur sachkundigen Person für PSAgA.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie erwerben fundierte Kenntnisse zu den relevanten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

  • Sie lernen, PSAgA sachgerecht auszuwählen, anzuwenden und den arbeitssicheren Zustand fachkundig zu beurteilen

  • Sie unterstützen Arbeitgeber bei der Dokumentation und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

  • Sie sind in der Lage, Ihre Verantwortung als Sachkundiger im betrieblichen Alltag sicher wahrzunehmen

Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsleiter sowie Personen, die mit der Auswahl, Prüfung oder Anwendung von PSAgA betraut sind.

Dauer und Format: Die Schulung findet  als Präsenzseminar statt und dauert einen Tag inklusive praktischer Übungen und schriftlicher Abschlussprüfung.

Abschluss: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat zur sachkundigen Person für PSAgA.

Die Schulung ist alle 2 Jahre zu wiederholen!